Voraussetzungen für die Tonnagesteuer
Damit Schiffsfonds beziehungsweise die Schiffe eines Schiffsfonds von der Tonnagesteuer profitieren können, müssen die Schiffe gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Die einzelnen Schiffe in einem Schiffsfonds müssen zum einen einen Antrag auf die Tonnagesteuer stellen. Die Seeschifffahrtbetriebe (Schiffe) sind an einen solchen Antrag für 10 Jahre gebunden (ab dem Infahrtsetzungsjahr). Im wesentlichen müssen folgende weitere Voraussetzungen für die Tonnagesteuer erfüllt sein:
- Bereederung im Inland
- Geschäftsführung der Schifffahrtsgesellschaften im Inland
- Beförderung von Personen oder Gütern in ausländischen/internationalen Gewässern
- Das Schiff/die Schiffe sind in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen
- Ausrüstung des Schiffes/der Schiffe vom Vercharterer im Falle einer Zeitcharterbeschäftigung
